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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistungsbedingungen:

Sehr geehrter Kunde, vielen Dank, dass Sie sich für uns entschieden haben.
Sollte entgegen aller Sorgfalt, doch Mängel an dem von uns instandgesetzten Getriebeaggregats entstanden sein, übernehmen wir eine Gewährleistung von:  12 Monaten.--- ohne Kilometerbegrenzung ---
Bis zum Anschaffungspreis unter Vorlage der Servicenachweise und Rückgabe des von uns gelieferten Getriebes.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Verkaufsdatum. Elektronische Bauteile (wie z.B. Schalt- und Druckmagnetventile, Drehzahlsensoren, Steuergeräte und oder ähnliches) sind selbstverständlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche werden nur gegen Vorlage der von uns ausgestellten Rechnung berücksichtigt. Außerdem müssen die von uns vorgegebenen Wartungsarbeiten und Einbauhinweise genau beachtet werden. Ansprüche denen ein nicht korrektes Vorgehen unserer Bedingungen nachzuweisen sind verfallen.
z.B. Verwendung im Motorsport - Bereich (getuntes Fahrzeug), Geländefahrten fehlerhaftes Motormanagement, Fehler im ABS oder Fahrzeuge die nicht für den Deutschen Markt konstruiert und gebaut wurden.
Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die von uns erbrachten Leistungen!
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen geltend gemacht werden.
Ein Anspruch auf Mietwagen, Schlepp - oder Bergungskosten besteht nicht.
Die Gewährleistungszeit verlängert sich nicht nach Auslieferung eines neuen oder nochmals instandgesetzten Getriebes.
Im Schadensfalle durch Material oder Montagefehler übernehmen wir einen Stundenlohn von 45,00 € inkl. MwSt.
(NUR BEI VERKAUF AN PRIVATPERSONEN!)

Einbauhinweise:

Der Ölkühler muss vor Inbetriebnahme sorgfältig gespült oder erneuert werden. (Bei Automatikgetrieben)
Ansonsten können Metallrückstände, die sich im Ölkreislauf befinden oder sich im Kühler abgelagert haben, zu einem erneuten Schaden des Getriebes führen.
Das Automatiköl (bei Automatischen Getrieben) bzw. bei Manuellen Schaltgetrieben das zu verwendende Oel muss grundsätzlich neu und mit den fahrzeugspezifischen Herstellerangaben übereinstimmen. (z.B. 75W90 VW Norm 50150) Dabei muss der korrekte Ölstand gewährleistet sein.

Wartungsarbeiten:

Nach 1000 km. muss ein OEL und wenn im eingebauten Zustand erreichbar auch ein Filterwechsel stattfinden!
Sowohl bei Schalt, wie auch bei Automatikgetrieben.
Folgende aufgeführte Maßnahmen sind zur Gewährleistung unserer Garantie unbedingt einzuhalten!
Bei Erhalt des Getriebes, dieses bitte umgehend auf Transportschäden überprüfen.
Es ist darauf zu achten, dass beide Führungsstifte zwischen Motor und Getriebe vorhanden und sich in einem einwandfreiem Zustand befinden.
Die am Motor befestigte Aufnahmeplatte des Drehmomentwandlers ( bei Automatikgetrieben) ist an den inneren und äußeren Befestigungsschrauben auf Risse oder auf andere Schäden zu überprüfen.
Der Wandlerführungssitz in der Kurbelwellenmitte ist auf Beschädigungen und eine eventuell fehlende Führungsbuchse unbedingt zu prüfen.
Alle Flanschflächen von Getriebe und Motor sind zu reinigen.
Beim Anflanschen des Getriebes an den Motor ist darauf zu achten, dass der Drehmomentwandler richtig im Getriebe sitzt und sich jederzeit frei drehen lässt. Sollte der Wandler etwas herausgerutscht sein oder beim Einbau verkanntet werden, hat das die Zerstörung der Ölpumpe und diverser anderer Teile im Getriebe zur Folge.
Alle Elektronischen Bauteile sind vor der ersten Inbetriebnahme zu überprüfen.
Der Getriebeölkühler muss unbedingt gegen Flussrichtung mit dem von uns geliefertem Reinigungsmittel gereinigt und anschließend mit ATF Öl nachgespült werden!
Der Zusatzfilter muss in Pfeilrichtung in die Leitung vom Kühler zum Getriebe (Rücklaufleitung) eingebaut werden! (Außer ZF)

Getriebeölkontrolle:

Vor dem Anlassen des Motors den Ölstand etwas über die Markierung „kalt max.“ bringen, gegebenenfalls auf „warm min“.
Motor starten und im Leerlauf laufen lassen. Ölstand auf „ kalt max. „ oder „ warm min „ auffüllen.
Getriebe im Stand durchschalten und nochmalige Ölkontrolle durchführen, dann das KFZ auf der Hebebühne kurz jeden Gang durchschalten lassen und wiederholt Ölstand kontrollieren.
Kurze Probefahrt mit verhaltener Fahrweise und nochmalige Ölkontrolle.
Probefahrt mit Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Einfahrvorschriften.
Letzte Ölkontrolle bei einer Öltemperatur zwischen 60 °C - 80 °C, annähernd „warm max.“
Bei Fahrzeugen ohne Getriebeölmessstab z.B. Mercedes muss der Ölstand von einer Fachwerkstatt mit entsprechender Ausrüstung geprüft werden!
Besitzt ein Automatikgetriebe eine Kontrollschraube an der Getriebeölwanne, so ist nach Herstellerangaben im spezifischen Fall vorzugehen.
Wichtig!

Um einen weiteren Getriebeschaden zu vermeiden, ist es zwingend notwendig den Getriebeölkühler und dessen Leitungen nach einem Getriebewechsel gründlichst zu reinigen.
Bitte gehen Sie nach folgender Arbeitsweise vor:
Ölkühlerreinigungen werden grundsätzlich gegen Flussrichtung durchgeführt!
Ölkühler mit Druckluft durchblasen
Unter Druck wird der Reiniger durch den Ölkühler gepumpt, bis dieser sauber und klar durchläuft
Wiederholt mit Druckluft durchblasen.
Bei Ölkühlern, die im Wasserkühler integriert sind, z.B. VW & Renault muss vor Inbetriebnahme des Getriebes der Wasserkühlkreislauf auf Undichtigkeit überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass kein Kühlwasser durch den defekten Kühler in den Ölkreislauf gerät.
Verstopfte oder nicht zu reinigende Ölkühler müssen erneuert werden. (Nissan)
Wird der Ölkühler nicht gereinigt oder ersetzt, besteht im Schadensfall kein Garantieanspruch!

Das Getriebeaggregat wird immer ohne OEL ausgeliefert !

NACH DEM EINBAU DES GETRIEBES DURCH EINE FACHWERKSTATT FEHLERSPEICHER LÖSCHEN!
BEI MERCEDES BITTE STEUERGERÄT NEU EINLESEN! (STAR DIAGNOSE)
BEI CHRYSLER QUICKLEARN DURCHFÜHREN! (DRB III)

Bei Opel muss das Getriebesteuergerät ebenfalls neu programmiert werden (z.B. AF40 Getriebe)
DIE AUSGELIEFERTE WARE, BLEIBT BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG EIGENTUM DER FIRMA GETRIEBE SCHWAN (AUCH BEI VERKAUF AN DRITTE)
Bei einem Verkauf eines Austauschgetriebes, verpflichtet sich der Käufer, das Altteil zurückzuliefern (im Normalfall wird es durch unsere Spedition abgeholt)
(Bei Beanstandungen muß der Ex.Filter und die Rechnung vom 1000Km. Oelwechsel mitgeliefert werden!